Wir erleichtern Ihnen das Sehen sichtbar besser.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentlich sollten hier - wie das im Allgemeinen üblich ist - wohl formulierte Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Gesetzgeber im BGB und im HGB alle wichtigen Fälle in ausreichender und ausgewogener Weise geregelt hat. Deshalb möchten wir Ihnen den Abdruck von Kleingedrucktem ersparen und stattdessen auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen. Auch von Ihnen verwendete Einkaufsbedingungen werden nicht Gegenstand des Vertrages mit uns. Solchen Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Nur einige ganz wenige Punkte scheinen uns besonders regelungsbedürftig:
1. Preis
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschliesslich Verpackung und Versand. Es gelten die jeweils am Tag des Versandes gültigen Listenpreise, sofern mit dem Käufer keine ausdrücklichen Preisvereinbarungen getroffen sind. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko liegt beim Käufer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware zum Transport gegeben ist.
2. Mangel
Erweisen sich von uns gelieferte Waren als mangelhaft, richtet sich unsere Gewährleistungspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Massgabe, dass der Käufer zunächst Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung verlangen kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer die Vergütung herabsetzen, vom Vertrag zurücktreten oder nach den gesetzlichen Regelungen Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel der von uns gelieferten Waren beträgt 12 Monate.
Schadenersatzansprüche können nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grober Fahrlässigkeit vom Käufer geltend gemacht werden. Die Einschränkung von Schadenersatzansprüchen erstreckt sich nicht auf unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Körperschäden.
3. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg/Br. Der Käufer kann daneben - nach unserer Wahl - auch an seinem Sitz verklagt werden.
5. Geschäftsjahr
Unser Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des darauf folgenden Jahres.
Zu guter Letzt
Unsere Kontaktlinsen sind individuelle Massanfertigungen. Wir legen Wert auf höchste Qualität sowie Passgenauigkeit für das Auge und bitten Sie deshalb um entsprechende Fürsorge bei der Abgabe unserer Kontaktlinsen. Da die erforderliche Fürsorge bei einem Vertrieb unserer Kontaktlinsen über das Internet aus unserer Sicht nicht erbracht werden kann, bitten wir um Verständnis dafür, dass unsere Kontaktlinsen individuell für jeden einzelnen Kunden angepasst und nicht anonym über das Internet weiterverkauft werden sollten. Vielen Dank.
Seminare
Eine Seminarteilnahme können Sie per E-Mail oder telefonisch bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn kostenlos stornieren. Bei späteren Abmeldungen berechnen wir 50 % der Seminargebühren. Erfolgt keine Abmeldung, werden die kompletten Gebühren fällig.
Findet ein Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt oder muss es aus dringenden Gründen verschoben werden, benachrichtigen wir Sie unverzüglich. Bereits bezahlte Gebühren werden umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Gerne können Sie eine Ersatzperson nennen. Weitere Kosten fallen dadurch nicht an.
Lieferbedingungen
Hecht-Kulanz-Garantie
Für alle von der Hecht Contactlinsen GmbH hergestellten Produkte übernimmt die Hecht Contactlinsen GmbH beginnend vom Verkaufsdatum (=Lieferscheindatum) eine Kulanz-Garantie für Mängel, welche auf Fertigungs- oder Materialfehler oder nicht definierbare Fehler zurückzuführen sind. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 439ff. BGB-E bleiben davon unberührt.
In der Hecht-Kulanz-Garantie nicht enthalten sind Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Einsatz oder Gebrauch entstanden sind, sowie Mängel, welche die Funktion oder den Wert des Produktes nur geringfügig beeinflussen. Weiterhin sind Gebrauchsverschleiss, Transportschäden oder nicht von uns durchgeführte Veränderungen an unseren Produkten von der Hecht-Kulanz-Garantie ausgeschlossen. Bei berechtigten und von uns anerkannten Reklamationen werden wir das beanstandete Produkt nachbessern oder gegen ein neues austauschen.
Offene Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu melden.
Die von Hecht hergestellten Kontaktlinsen haben zum Teil eine erheblich kürzere Nutzungsdauer, als der vom Gesetzgeber angegebene Zeitraum der Gewährleistung (Sachmangelhaftung) von 2 Jahren. Deshalb gewähren wir die Hecht-Kulanz-Garantie, welche sich an der unterschiedlichen Nutzungsdauer der verschiedenen Kontaktlinsenprodukte orientiert, wie nachstehend:
Weiche Kontaktlinsen mit hohem Bruchrisiko aus Silikon-Hydrogel, Benz G5X, BG80: 2 Monate nach Lieferung
Alle anderen weichen Kontaktlinsen und alle formstabilen Kontaktlinsen: 3 Monate nach Lieferung
Wird eine Kontaktlinse innerhalb der vorstehend angegebenen Zeit durch Bruch beschädigt, liefern wir kostenlosen Ersatz. Ersetzt wird grundsätzlich nur in gleichen Parametern wie die beschädigte Kontaktlinse unter Angabe der Lieferscheinnummer, Lot-Nummer sowie der Kommission. Kontaktlinsen, die nicht mit den von Hecht vorgeschriebenen Pflegemitteln gepflegt und nach Vorschrift behandelt werden, erhalten KEINE Kulanz-Garantie. Jeder Kulanz-Garantie Fall muss mittels unseres Gutschriften-Formulars beantragt werden. Nur dann wird die neue Kontaktlinse auf Kulanz geliefert.
Alle Reklamationen (außer Bruch) sind einzusenden, der Reklamationsgrund ist anzugeben. Wir haben dadurch die Möglichkeit, die Kontaktlinse auf Fehler zu untersuchen, um dadurch Kenntnisse zur Qualitätsverbesserung zu gewinnen.
Gutschrift die neu gelieferte "Ersatzlinse" wird regulär berechnet.
Hecht Contactlinsen GmbH
Dorfstraße 2-4
79280 Au bei Freiburg
+49 (0)761 40105-0
Sitz der Gesellschaft:
79280 Au,
Amtsgericht Freiburg HRB 1660
Geschäftsführer: Stefan Muckenhirn, Frank Widmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentlich sollten hier - wie das im Allgemeinen üblich ist - wohl formulierte Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Gesetzgeber im BGB und im HGB alle wichtigen Fälle in ausreichender und ausgewogener Weise geregelt hat. Deshalb möchten wir Ihnen den Abdruck von Kleingedrucktem ersparen und stattdessen auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen. Auch von Ihnen verwendete Einkaufsbedingungen werden nicht Gegenstand des Vertrages mit uns. Solchen Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Nur einige ganz wenige Punkte scheinen uns besonders regelungsbedürftig:
1. Preis
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschliesslich Verpackung und Versand. Es gelten die jeweils am Tag des Versandes gültigen Listenpreise, sofern mit dem Käufer keine ausdrücklichen Preisvereinbarungen getroffen sind. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko liegt beim Käufer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware zum Transport gegeben ist.
2. Mangel
Erweisen sich von uns gelieferte Waren als mangelhaft, richtet sich unsere Gewährleistungspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Massgabe, dass der Käufer zunächst Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung verlangen kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer die Vergütung herabsetzen, vom Vertrag zurücktreten oder nach den gesetzlichen Regelungen Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel der von uns gelieferten Waren beträgt 12 Monate.
Schadenersatzansprüche können nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grober Fahrlassigkeit vom Käufer geltend gemacht werden. Die Einschränkung von Schadenersatzansprüchen erstreckt sich nicht auf unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Körperschäden.
3. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg/Br. Der Käufer kann daneben - nach unserer Wahl - auch an seinem Sitz verklagt werden.
5. Geschäftsjahr
Unser Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des darauf folgenden Jahres.
Zu guter Letzt
Unsere Kontaktlinsen sind individuelle Massanfertigungen. Wir legen Wert auf höchste Qualität sowie Passgenauigkeit für das Auge und bitten Sie deshalb um entsprechende Fürsorge bei der Abgabe unserer Kontaktlinsen. Da die erforderliche Fürsorge bei einem Vertrieb unserer Kontaktlinsen über das Internet aus unserer Sicht nicht erbracht werden kann, bitten wir um Verständnis dafür, dass unsere Kontaktlinsen individuell für jeden einzelnen Kunden angepasst und nicht anonym über das Internet weiterverkauft werden sollten. Vielen Dank.
Seminare
Eine Seminarteilnahme können Sie per E-Mail oder telefonisch bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn kostenlos stornieren. Bei späteren Abmeldungen berechnen wir 50 % der Seminargebühren. Erfolgt keine Abmeldung, werden die kompletten Gebühren fällig.
Findet ein Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt oder muss es aus dringenden Gründen verschoben werden, benachrichtigen wir Sie unverzüglich. Bereits bezahlte Gebühren werden umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Gerne können Sie eine Ersatzperson nennen. Weitere Kosten fallen dadurch nicht an.
Lieferbedingungen
Hecht-Kulanz-Garantie
Für alle von der Hecht Contactlinsen GmbH hergestellten Produkte übernimmt die Hecht Contactlinsen GmbH beginnend vom Verkaufsdatum (=Lieferscheindatum) eine Kulanz-Garantie für Mängel, welche auf Fertigungs- oder Materialfehler oder nicht definierbare Fehler zurückzuführen sind. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 439ff. BGB-E bleiben davon unberührt.
In der Hecht-Kulanz-Garantie nicht enthalten sind Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Einsatz oder Gebrauch entstanden sind, sowie Mängel, welche die Funktion oder den Wert des Produktes nur geringfügig beeinflussen. Weiterhin sind Gebrauchsverschleiss, Transportschäden oder nicht von uns durchgeführte Veränderungen an unseren Produkten von der Hecht-Kulanz-Garantie ausgeschlossen. Bei berechtigten und von uns anerkannten Reklamationen werden wir das beanstandete Produkt nachbessern oder gegen ein neues austauschen.
Offene Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu melden.
Die von Hecht hergestellten Kontaktlinsen haben zum Teil eine erheblich kürzere Nutzungsdauer, als der vom Gesetzgeber angegebene Zeitraum der Gewährleistung (Sachmangelhaftung) von 2 Jahren. Deshalb gewähren wir die Hecht-Kulanz-Garantie, welche sich an der unterschiedlichen Nutzungsdauer der verschiedenen Kontaktlinsenprodukte orientiert, wie nachstehend:
Weiche Kontaktlinsen mit hohem Bruchrisiko aus Silikon-Hydrogel, Benz G5X, BG80: 2 Monate nach Lieferung
Alle anderen weichen Kontaktlinsen und alle formstabilen Kontaktlinsen: 3 Monate nach Lieferung
Wird eine Kontaktlinse innerhalb der vorstehend angegebenen Zeit durch Bruch beschädigt, liefern wir kostenlosen Ersatz. Ersetzt wird grundsätzlich nur in gleichen Parametern wie die beschädigte Kontaktlinse unter Angabe der Lieferscheinnummer, Lot-Nummer sowie der Kommission. Kontaktlinsen, die nicht mit den von Hecht vorgeschriebenen Pflegemitteln gepflegt und nach Vorschrift behandelt werden, erhalten KEINE Kulanz-Garantie. Jeder Kulanz-Garantie Fall muss mittels unseres Gutschriften-Formulars beantragt werden. Nur dann wird die neue Kontaktlinse auf Kulanz geliefert.
Alle Reklamationen (ausser Bruch) sind einzusenden, der Reklamationsgrund ist anzugeben. Wir haben dadurch die Möglichkeit, die Kontaktlinse auf Fehler zu untersuchen, um dadurch Kenntnisse zur Qualitätsverbesserung zu gewinnen.
Gutschrift: die neu gelieferte "Ersatzlinse" wird regulär berechnet.
Hecht Contactlinsen GmbH
Dorfstraße 2-4
79280 Au bei Freiburg
+49 (0)761 40105-0
Sitz der Gesellschaft:
79280 Au,
Amtsgericht Freiburg HRB 1660
Geschäftsführer: Stefan Muckenhirn, Bernhard Steiert. Frank Widmer
Hecht Contactlinsen GmbH
Dorfstrasse 2-4
79280 Au bei Freiburg
Tel. +49 761 40105 - 0
Fax +49 761 40105 - 22
Ascon Contactlinsen AG
Schanzenstrasse 1
3008 Bern, Schweiz
Tel. +41 31 382 37 07
Copyright © 2024 Hecht Contactlinsen GmbH. Alle Rechte vorbehalten
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